Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DST Components GmbH
Version 2025
DST Components GmbH
Siemensstraße 32
71394 Kernen im Remstal
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der DST Components GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote der DST Components GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Unsere Angebote besitzen eine Gültigkeit von 10 Kalendertagen ab Angebotsdatum, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.
(3) Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
(4) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Technische Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
(6) Wir behalten uns technische Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Werkstoff, Ausführung oder Hersteller vor, soweit diese die Funktion, Qualität und Verwendbarkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
(7) Sämtliche Angebotsunterlagen, Zeichnungen, CAD-Daten, STEP-Dateien, PDF-Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstige technische Unterlagen bleiben Eigentum der DST Components GmbH. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Lager (EXW gemäß Incoterms® in der jeweils gültigen Fassung) zuzüglich Verpackungs-, Versand- und gegebenenfalls Versicherungskosten.
(3) Sonderverpackungen, Holzkisten, Exportverpackungen, Papierpolster, Paletten oder sonstige vom Kunden gewünschte Verpackungen werden gesondert berechnet.
(4) Für Sonderanfertigungen, Zeichnungsteile oder kundenspezifisch beschaffte Artikel behalten wir uns vor, angemessene Anzahlungen zu verlangen.
(5) Ändern sich nach Vertragsschluss Zölle, Frachten, Materialpreise, Energiekosten, behördliche Abgaben oder vergleichbare Kostenfaktoren erheblich und unvorhersehbar, behalten wir uns das Recht vor, den Preis nach billigem Ermessen anzupassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(2) Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto.
(4) Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen oder die Erfüllung unserer Forderungen gefährden, sind wir berechtigt,
- sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen,
- weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen,
- sowie bereits bestätigte Aufträge bis zur Klärung auszusetzen.
(6) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Lieferung und Lieferzeiten
(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Lieferfrist beginnt erst, nachdem
- sämtliche technischen Einzelheiten geklärt sind,
- alle erforderlichen Unterlagen vorliegen,
- vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden,
- und sämtliche Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt wurden.
(3) Wir sind zu zumutbaren Teil- und Vorablieferungen berechtigt.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere
- Streik,
- Aussperrung,
- Krieg,
- Terror,
- Naturkatastrophen,
- Pandemien,
- Epidemien,
- Cyberangriffe,
- Rohstoffmangel,
- Energieengpässen,
- Transportproblemen,
- behördlichen Maßnahmen,
- Lieferausfällen unserer Vorlieferanten,
verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
(2) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder eine sonstige Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen oder Teillieferungen erfolgen.
(3) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(4) Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
(5) Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und uns schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der DST Components GmbH (nachfolgend „Vorbehaltsware“).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu versichern, soweit dies branchenüblich ist.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
(5) Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, bleibt er zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse können wir diese Einzugsermächtigung widerrufen.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach vorheriger angemessener Fristsetzung zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
§ 8 Gewährleistung und Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen.
(3) Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.
(4) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(5) Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
(6) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(7) Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Frist endgültig fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – vom Vertrag zurücktreten.
(8) Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
- natürlichem Verschleiß,
- unsachgemäßer Verwendung,
- fehlerhafter Montage durch den Kunden,
- eigenmächtigen Änderungen,
- Reparaturen durch Dritte,
- Missachtung technischer Hinweise,
- ungeeigneten Betriebsbedingungen,
- normalem Materialverschleiß.
(9) Für technische Angaben übernehmen wir keine Gewähr, sofern diese auf Angaben unserer Vorlieferanten beruhen und von uns nicht ausdrücklich garantiert wurden.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
- arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- ausdrücklich übernommenen Garantien.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
§ 10 Rücknahme von Waren
(1) Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der DST Components GmbH.
(2) Rückgabefähig sind ausschließlich Standardlagerartikel aus unserem regulären Sortiment, sofern diese:
- unbenutzt,
- unbeschädigt,
- originalverpackt,
- und wiederverkaufsfähig sind.
(3) Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(4) Für genehmigte Rücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 20 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 25,00 EUR, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Eine Rücknahme ist ausgeschlossen bei:
- beschädigter oder gebrauchter Ware,
- geöffneten Sonderverpackungen,
- Produkten mit begrenzter Haltbarkeit,
- ausdrücklich als von der Rücknahme ausgeschlossenen Artikeln.
§ 11 Sonderanfertigungen und Zeichnungsteile
(1) Von der Rücknahme ausgeschlossen sind sämtliche kundenspezifisch gefertigten oder beschafften Produkte.
Hierzu gehören insbesondere Bauteile, die auf Grundlage von:
- Kundenzeichnungen,
- PDF-Zeichnungen,
- STEP-Dateien,
- CAD-Daten,
- 3D-Modellen,
- technischen Spezifikationen,
- Mustern,
- oder sonstigen kundenspezifischen Vorgaben
gefertigt oder beschafft wurden.
(2) Dies gilt unabhängig davon, ob die Fertigung durch die DST Components GmbH oder einen unserer Lieferanten erfolgt.
(3) Änderungen oder Stornierungen bereits beauftragter Sonderanfertigungen sind nur möglich, soweit die Fertigung oder Beschaffung noch nicht begonnen hat. Bereits entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.
(4) Für fertiggestellte Sonderanfertigungen besteht kein Widerrufs-, Umtausch- oder Rückgaberecht.
§ 12 Zeichnungen, CAD-Daten und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Angebote, Zeichnungen, CAD-Daten, STEP-Dateien, Modelle, Berechnungen, Kalkulationen sowie technische Unterlagen der DST Components GmbH bleiben unser geistiges Eigentum.
(2) Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
(3) Vom Kunden bereitgestellte Zeichnungen und technische Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Der Kunde versichert, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
(4) Der Kunde stellt die DST Components GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen entstehen.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der DST Components GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen technischen, kaufmännischen und sonstigen vertraulichen Informationen geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 14 Exportkontrolle und Compliance
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
(2) Werden gelieferte Produkte exportiert oder weiterveräußert, erfolgt dies ausschließlich in eigener Verantwortung des Kunden.
(3) Die DST Components GmbH ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder abzulehnen, sofern gesetzliche Export- oder Sanktionsvorschriften dies erfordern.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der DST Components GmbH.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.


